In der Steuererklärung 2022 gilt für Studenten:
Für Studenten zählen zunächst mal alle Werbungskosten, die sich rund um das Studium bewegen. Also
Semesterbeiträge, Studiengebühren, wenn Sie beispielsweise an einer privaten Universität oder
Hochschule studieren, aber auch die Ausgaben für Bücher, mögliche Seminare oder Prüfungen. Wenn
Aufnahmetests absolviert werden müssen, können die Kosten hierfür auch angegeben werden. Haben
Sie einen Studienkredit beantragt, um Ihr Studium zu finanzieren, können Sie die Zinsen aus diesem
in der Steuer angeben. Für Studierende im Erststudium gilt der Höchstbetrag von 6.000 Euro, beim
Zweitstudium fällt diese Grenze unlimitiert weg. Dann gilt die grundsätzliche Pauschale von 1.200
Euro, alles Weitere muss dem Finanzamt per Einzelnachweis nachgewiesen werden.
Auch die Ausgaben für die Studentenwohnung, inklusive der Aufwendungen für mögliche
Haushaltshilfen oder die Rundfunkgebühr lassen sich bis zu 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend
machen. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Erstwohnsitz bei den Eltern Lebensmittelpunkt bleibt.
Diese ist erfüllt, wenn man mindestens zweimal im Monat dort ist.
Die Bewerbungskosten lassen sich mit einer Pauschale von 8,50 Euro für schriftliche Bewerbungen
und 2,50 Euro für Online-Bewerbungen absetzen. Auch bei Absagen lassen sich die Kosten angeben.
Liegt man über dieser Pauschale muss man dies dem Finanzamt belegen können. Das gleiche gilt für
die Umzugskostenpauschale von 886 Euro. Wichtig ist aber, dass nachweisbar ist, dass der Umzug
aufgrund des Studiums stattfindet. Telefonkosten für Festnetz, Mobilfunk und Internet lassen sich für
bis zu 20 Euro monatlich geltend machen. Liegt man darüber, gilt auch hier wieder, dass der
Steuererklärung die notwendigen Belege beigefügt werden müssen.
Was viele Studenten nicht wissen: Sie können während Ihres Studiums Ausgaben für Ihren
Arbeitsplatz und Ihren Laptop oder Computer absetzen. Selbst das Tablet ist davon nicht
ausgeschlossen, sofern es für die Universität benötigt wird. Voraussetzung ist, dass Sie die Geräte
weniger als 10 Prozent privat nutzen. So lassen sich bis zu 410 Euro jährlich bei der Steuer anrechnen.
Ist der Kaufpreis über diesem Betrag von 410 Euro, können Sie die Kosten über 3 Jahre verteilt
abschreiben. Wenn Sie das Gerät auch privat nutzen, lassen sich je nach Verteilung der beruflichen
und privaten Nutzung Teilbeträge der Kosten bei der Steuererklärung angeben.
Für Büroutensilien für den Arbeitsplatz gibt es eine Pauschale von 110 Euro jährlich. Liegen Sie mit
Ihren Kosten darüber, können Sie diese per Einzelnachweis in der Steuererklärung angeben.
Auch Ihre Fahrtkosten zur Universität oder zu Ihrem Nebenjob lassen sich mit einer Pauschale von
0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer (ab dem 21. Kilometer, davor 0,30 Euro pro km) absetzen. Insgesamt werden bis zu 4.500 Euro jährlich vom Finanzamt akzeptiert. Hierunter zählen dann auch Fahrtkosten, die durch die öffentlichen Verkehrsmittel verursacht wurden.
Diese Pauschale zählt aber nur für die einfache Strecke und nicht für den Hin- und Rückweg. Wer über diesem Betrag liegt, muss dem Finanzamt dies (mittels Tickets, Rechnungen und Quittungen) belegen können, um die Kosten vollständig abzusetzen.
Wenn Sie ein Auslandssemester, ein Auslandsstudium oder ein Praktikum machen, gibt es auch hier
die Möglichkeit dies steuerlich anzugeben. Auch Exkursionen oder Reisen werden genehmigt, wenn
sie für das Studium gemacht werden. Hier wird eine Pauschale für die Verpflegung zwischen 22 Euro
und 80 Euro am Tag bei der Steuer berücksichtigt. Je nach Land ist diese Summe höher oder
niedriger. Für ein Praktikum in Deutschland können Sie beispielsweise nur das Minimum von 22 Euro
täglich anrechnen lassen, in Norwegen das Maximum von 80 Euro. Diese Pauschale für ein
Auslandsstudium gibt es aber nur, wenn es in einem Land angedacht ist, in dem der angestrebte
akademische Grad auch in Deutschland anerkannt wird.
Allein schon durch diese Kosten kommen im Laufe der Jahre erkleckliche Summen zusammen.
Sobald Sie mit Ihrem Berufsleben beginnen und Ihre erste Lohnsteuererklärung als Arbeitnehmer oder
Selbstständiger abgeben, erwartet Sie eine große steuerliche Entlastung. Wenn Sie dann Ihre
Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, tragen Sie den Verlustvortrag, der in Ihrer Studienzeit
angefallen ist, in der Anlage Sonstiges in Zeile 7 ein. Das Finanzamt berechnet für Sie dann Ihre
Steuerersparnis und berücksichtigt diese automatisch.
Auszubildende, die sich für ein duales Studium entschieden haben, müssen aufgrund ihres
regelmäßigen Einkommens durch den Arbeitsvertrag grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Der
Vorteil ist jedoch, dass sie sich gleichermaßen auch in beruflicher Ausbildung befinden und demnach
ihre Kosten von ihrer Steuerlast abziehen können.
Auch hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung handelt.
Bei ersterem können die Kosten nur als Sonderausgaben und als Werbungskosten bis zu 6.000 Euro
geltend gemacht werden, bei zweiterem handelt es sich wieder um besagte Werbekosten und alle
Kosten können ohne Limit für eine Senkung der Steuerlast genutzt werden.