Der Pflegepauschbetrag ist eine wichtige steuerliche Entlastungsmöglichkeit für Personen, die Angehörige oder nahe Verwandte pflegen. In der Steuererklärung 2023 kann dieser Betrag geltend gemacht werden, um die finanzielle Belastung durch die Pflege zu mindern.
Um den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist entscheidend, dass eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Dies kann beispielsweise durch einen Bescheid der Pflegekasse oder ein ärztliches Attest geschehen. Der Pflegebedürftige muss außerdem in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegenden leben.
Der Pflegepauschbetrag hängt vom Pflegegrad ab. Wenn Sie eine Person mit Pflegegrad 2 oder 3 pflegen, haben Sie die Möglichkeit, einen Pflegepauschbetrag von 600 Euro bzw. 1.100 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Wenn Sie hingegen eine Person mit Pflegegrad 4, 5 oder dem Merkzeichen "H" pflegen, erhöht sich der bisherige Pauschbetrag von 924 Euro auf 1.800 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie diesen Betrag nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie keine Einnahmen für Ihre Pflegeleistungen erhalten und die Steuer-Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person angeben.
Falls Sie nachweisen können, dass Ihre tatsächlichen Pflegekosten höher sind, sollten Sie erwägen, diese Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Dies ermöglicht Ihnen, zusätzliche finanzielle Entlastung zu erhalten und Ihre tatsächlichen Pflegeausgaben angemessen zu berücksichtigen.
Um den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung anzugeben, müssen die entsprechenden Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht werden. Dort gibt es ein separates Feld für den Pflegepauschbetrag. Es ist wichtig, alle erforderlichen Nachweise und Dokumente aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer Prüfung anfordern kann.
Der Pflegepauschbetrag ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, um zumindest steuerlich entlastet zu werden. Er trägt dazu bei, die finanzielle Belastung der Pflege zu mildern und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu reduzieren.