Für die Steuererklärung 2022 gilt in der Anlage L:
Die Anlage L muss bei Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft der Steuererklärung beigefügt werden. Hier zählen auch Einkünfte aus einem Garten- oder Weinbau hinzu. Die Gewinnermittlung funktioniert genauso wie bei anderen Gewerbebetrieben. Sie müssen die Anlage auch dann ausfüllen, wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die im aktuellen Steuerjahr Einkünfte erzielt haben, veräußert oder aufgegeben haben.