Über das Steuerformular EST 1A 2023 in der Steuerklärung 2023 wird der Mantelbogen erfasst. Er muss immer ausgefüllt werden und eigenhändig vom Steuerzahler unterschrieben werden. Der Mantelbogen wurden von früheren vier Seiten nun auf zwei gekürzt. Es werden vorrangig Angaben zu der eigenen Person, zum Familienstand und zur Art der Steuererklärung gemacht. Dafür gibt es seit der Änderung jedoch mehr Anlagen.
Auf Seite eins machen Sie überwiegend Angaben zu Ihrer Person oder Grundangaben, die das Finanzamt benötigt, um Ihre Steuererklärung zu Ihrer Person zuordnen zu können.
In Zeile eins und zwei müssen Sie ankreuzen, ob Sie nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder ob Sie noch weitere Anträge stellen werden neben Ihrer gewöhnlichen Steuerveranlagung. Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihren Namen und Ihre Steuernummer in der Kopfzeile jeder Anlage eingeben. Dadurch minimiert sich das Risiko, dass eine der von Ihnen abgegebenen Anlagen verloren geht oder Ihnen nicht mehr zugeordnet werden kann.
In Zeile drei tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer gehört in Zeile sieben und 16.
Persönliche Angaben zu Ihrer Person und Ihrer aktuellen Lebenssituation kommen in Zeile sieben bis 27. Ihr Familienstand, nach dem Sie in Zeile 15 gefragt werden, ist vor allem wichtig, wenn Sie verheiratet sind. Sie können dann als Ehepaar gemeinsam veranlagt werden, müssen dann aber auch die Angaben zum Ehepartner machen, wenn Sie die gemeinsame Veranlagung anwenden möchten. Ist Ihr Ehepartner im Vorjahr verstorben, gilt für Sie in diesem Steuerjahr das letzte Mal der günstigere Splittingtarif. Danach folgt ein möglicher Steuerklassenwechsel. Die Angaben zur Ehefrau bestimmen letztendlich die Art Ihrer Veranlagung und die Einstufung Ihrer Steuerklasse. Bei der gleichgeschlechtlichen Ehe (Ehe für alle) oder bei einer nicht in eine Ehe umgewandelte eingetragene Lebenspartnerschaft müssen Sie bei der Zusammenveranlagung darauf achten, dass Sie die Person, deren Nachnamen in alphabetischer Reihenfolge zuerst kommt, auch zuerst eintragen. Haben Sie denselben Nachnamen, achten Sie auf die alphabetische Reihenfolge des Vornamens. Haben Sie hier auch denselben Vornamen wie Ihr Lebenspartner, achten Sie auf das Alter. Der Ältere von Ihnen steht in der Steuererklärung an erster Stelle.
In Zeile 28 können Ehepaare, die zusammen in Deutschland wohnen und nicht getrennt voneinander leben, die Art Ihrer Veranlagung wählen.
Die Angabe Ihrer Bankverbindung ist sehr wichtig für eine mögliche Steuerrückzahlung. Ihre Bankverbindung wird in Zeile 31 bis 34 abgefragt. Geben Sie diese fehlerhaft oder überhaupt nicht an, kann Ihnen das Finanzamt keine Steuererstattung auszahlen. Der Erhalt der Zahlung kann sich in
einem solchen Fall dann stark verzögern. Für Inlandsüberweisungen benötigt das Finanzamt Ihre IBAN, möchten Sie die Steuerrückzahlung auf ein Konto im Ausland erhalten, müssen Sie zusätzlich auch die BIC angeben.
Hat sich Ihre Kontoverbindung geändert, sollten Sie dies dem Finanzamt unverzüglich schriftlich mitteilen, sodass Sie Ihre Steuererstattung zügig erhalten können.
Auf Seite zwei des Mantelbogen Ihrer Steuererklärung fragt das Finanzamt Sie nach möglichen Vollmachten für Ihren Steuerbescheid und auch nach möglichen sonstigen Anträgen oder Angaben.
Haben Sie beispielsweise einen Steuerberater beauftragt, können Sie in Zeile 35 bis 41 eine Empfangsvollmacht für das geltende Steuerjahr ausstellen, wenn Sie möchten, dass Ihr Steuerbescheid an eine andere Adresse als in den Zeilen oben angegeben wurde, geschickt wird. Sie können auch die Adresse Ihrer Zweitwohnung angeben, wenn Sie den Steuerbescheid an diese geschickt bekommen möchten. Haben Sie den Wunsch, dass Ihre Steuerbescheide und andere Schreiben vom Finanzamt grundsätzlich dauerhaft an Ihren Steuerberater geschickt werden, müssen Sie dem zuständigen Finanzamt eine gesonderte Dauervollmacht erteilen.
Zu den sonstigen Angaben auf Seite zwei zählen beispielsweise die Festsetzung der Arbeitnehmer- Sparzulage in Zeile 42, die Sie mit der Angabe “1” in der jeweiligen Zeile beantragen können. Sie haben nur Anspruch auf diesen, wenn Sie je nach Art der vermögenswirksamen Leistung (VL) als alleinstehende Person nicht mehr als 17.900 Euro oder 20.000 Euro im Jahr verdient haben, bei Eheleuten sind es 35.800 oder 40.000 Euro. Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben Sie, wenn Sie eine oder mehrere vermögensbildende Geldanlagen über sieben Jahre hinweg abgeschlossen haben.
Zeile 43 und 44 sind für die Angabe von Einkommensersatzleistungen für Gewerbetreibende und Freiberufler gedacht. Sind Sie Arbeitnehmer und erhalten solche Leistungen, müssen Sie die erforderlichen Angaben in der Anlage N machen.
In Zeile 45 können Sie ergänzende Angaben zu Ihren abgegebenen Anlagen machen. Nutzen Sie das elektronische Steuererklärungsprogramm Elster öffnet sich bei Klick ein Textfeld, in dem Sie die zusätzlichen Angaben eintragen können. Durch Ausfüllen der Zeile 45 wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall von einem Finanzbeamten geprüft. Das kann zu möglichen Rückfragen führen und die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung verlängern.
Abschließend müssen Sie in Zeile 47 eigenhändig unterschreiben. Bei ELSTER wird die Unterschrift mit der Authentifizierung ersetzt, die Sie im Voraus durchlaufen haben. In Zeile 46 müssen Sie eine 1 eintragen, wenn ein Steuerberater Sie bei der Einkommensteuererklärung unterstützt hat.