Für das Steuerformular Anlage R-AV / b-AV 2023 in der Steuerklärung 2023 gilt:
Im Fiskaljahr 2020 gab es eine Änderung der Anlage R. Zuvor war die Erfassung von Einkünften aus der Rente und die der Altersvorsorge in ausschließlich einem Formular gegeben. Seit 2020 gibt es nun noch die Anlage R-AV / b-AV, in der Leistungen aus inländischen (betrieblichen) Altersvorsorgeverträgen gesondert angegeben werden. Rentner müssen bei diesen Bezügen also zusätzlich auch noch diese Anlage beim Finanzamt einreichen.