In der Steuererklärung 2022 gilt für Rentner, die Bezüge aus dem Ausland erhalten:
Rentner, die Bezüge aus dem Ausland erhalten, müssen diese in der Anlage R-AUS angeben. Neben möglichen Rentenzahlungen müssen ebenso Zahlungen aus ausländischen Rentenverträgen, Versicherungen oder aus betrieblichen Vorsorgeeinrichtungen angegeben werden. Das Finanzamt hat diese Daten nämlich nicht automatisch elektronisch vorliegen.