Über das Steuerformular Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2023 in der Steuerklärung 2023 werden haushaltsnahe Aufwendungen erfasst. Wenn Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe angestellt oder einen Handwerker engagiert haben, kann es lohnenswert sein, diese Anlage Ihrer Steuererklärung beizufügen.
In den Zeilen eins bis drei machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person, um die Aufwendungen, die Ihnen entstanden sind, dementsprechend abzusetzen.
In den restlichen Zeilen geht es dann um die dazugehörigen Kosten, die abgesetzt werden möchten. Die Zeile vier füllen Sie aus, wenn Sie einen Minijobber im eigenen Haushalt beschäftigen. Sie tragen vollständig die Gesamtaufwendungen, die Sie durch Lohnzahlungen und weiteres hatten, ein. Die jährliche Bescheinigung, die Sie von der Minijob-Zentrale erhalten, müssen Sie gut aufheben.
Haben Sie ein reguläres Geschäftsverhältnis in Ihrem Haushalt, tragen Sie die gesamten Abgaben in Form von Lohnzahlungen und auch die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie für das Beschäftigungsverhältnis in die Zeile fünf ein. Auch in die Zeile fünf kommen alle Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Sie insgesamt hatten, abzüglich der Materialkosten. Für das steuerliche Absetzen von Pflegeleistungen, Heimkosten oder Betreuungsaufwendungen können Sie zusätzlich zu der außergewöhnlichen Belastung, die Sie womöglich bei sich oder Angehörigen absetzen können, diese Kosten auch in Zeile fünf eintragen.
Die Zeilen sechs bis neun sind für Handwerkerleistungen vorgesehen. Anhand dieser können Sie die Lohnkosten, mögliche Fahrt- oder Maschinenkosten auch mit der Umsatzsteuer angeben. Auch bei Aufwendungen für Handwerker können Sie jedoch nicht die Materialkosten geltend machen.
Haben Sie mehrere Mitbewohner und Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistung wie die Wartung, Reparatur, Reinigung oder die Instandhaltung Ihres Hauses und Garten, können Sie die Ihnen zustehenden Höchstbeträge in den Zeilen 10 bis 15 aufteilen. Die Höchstbeträge gelten diesbezüglich immer auf einen gesamten Haushalt, nicht pro Person. In den besagten Zeilen nennen Sie die betreffenden Mitbewohner. In der Zeile 15 werden spezifisch Angaben für die Einzelveranlagung von Ehepaaren abgefragt im Bezug auf den Anspruch auf die Höchstbeträge. Die Zeilen 12 bis 14 sind in diesem Sachverhalt für Alleinstehende gedacht, die zusammen wohnen.