Für die Steuererklärung 2022 gilt:
Eigengenutzte und unentgeltlich genutzte Wohnungen im Inland können für mögliche Steuerbegünstigungen in der Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) eingetragen werden. Bei Ehepaaren, die gemeinsam Eigentümer der Wohnung sind, muss nur eine Anlage ausgefüllt werden. Dies gilt auch bei Miteigentum an mehreren Wohnungen. Sie können sowohl die Anschaffungs- als auch die Herstellungskosten mittels Einzelaufstellung angeben. Eine genaue Ausführung der einzelnen Posten mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und -betrag und auch die des Unternehmens, welches die Leistung erbracht hat, lässt die Wahrscheinlichkeit steigen, dass Sie die Beträge steuerlich geltend machen können.