Für die Steuererklärung 2022 gilt:
Sind Sie während des aktuellen Steuerjahres aus Deutschland weggezogen oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, sind aber mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig, müssen Sie die Anlage WA-ESt Ihrer Steuererklärung beifügen. Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen, müssen auch aufgeführt werden, da Sie sich womöglich auf Ihren Einkommensteuersatz auswirken und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sind Sie Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates können Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die sich mindernd auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirken.