Über das Steuerformular Anlage N-GRE 2023 in der Steuerklärung 2023 werden Ihre Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erfasst:
Arbeitnehmer, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, der Schweiz oder Frankreich Ihre Einnahmen versteuern, müssen die Anlage N-GRE ausfüllen. Die Anlage N-GRE kann nur in Baden-Württemberg abgegeben werden und sie beinhaltet sowohl den ausländischen Arbeitslohn als auch die Sonderausgaben oder die Werbekosten. Außerdem müssen Angaben über mögliche Versicherungsbeiträge oder Alterseinkünfte nach der Schweizer Altersvorsorge gemacht werden und die steuerpflichtigen Arbeitgeberbeiträge angegeben werden. Ehepaare müssen die Anlage einzeln ausfüllen.