In der Steuererklärung 2022 gilt für Einkünfte aus dem Ausland:
Die Anlage N-AUS ist für Arbeitnehmer, die beispielsweise in Deutschland wohnen, aber im Ausland arbeiten, also für gewöhnlich Grenzgänger. Sie ist das Pendant zur Anlage N, die ausgefüllt werden muss, wenn Sie in Deutschland tätig wären. Es werden also sämtliche Lohn- und Gehaltszahlungen erfasst und mögliche Werbekosten, die aufgrund der Berufstätigkeit anfallen.