In der Steuererklärung 2022 gilt für Einkünfte aus dem Ausland:
Die Anlage AUS müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen, sowohl aus Lohnzahlungen, als auch aus Kapitalerträgen. Angegeben werden müssen Einkünfte, die im Inland nach Ihrem Einkommensteuersatz versteuert werden und auch steuerfreie Einkünfte, die sich im Inland auf Ihren Einkommensteuersatz auswirken (Progressionsvorbehalt).