In der Steuererklärung 2022 gilt für Eltern:
Zur staatlichen Unterstützung von Eltern ist eine Erhöhung der Kinderfreibeträge durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs in zwei Schritten vorgesehen. Dieser Gesetzesänderung wurde Ende 2020 vom Bundesrat zugestimmt.
Nach dem aktuellen Existenzminimumbericht erhöht sich der Kinderfreibetrag 2022 von 2.730 Euro
auf 2.810 Euro pro Kind für jedes Elternteil. Der Betreuungsfreibetrag steigt pro Elternteil auf 1.469 Euro Euro. Im Gesamten bedeutet dies, dass die zur Freistellung des
Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von bisher 8.388 Euro Euro auf 8.558 Euro ansteigen. Diese 8.558 Euro Euro setzen sich aus dem Kinderfreibetrag (5.620 Euro) und dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag (2.928 Euro) zusammen.
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderfreibetrag für gewöhnlich durch die beiden Elternteile
geteilt. Es gibt demnach die Hälfte des gesamten Freibetrags pro Elternteil. In wenigen Fällen ist es
möglich die andere Hälfte des Kinderfreibetrages auf ein Elternteil zu übertragen. Für gewöhnlich
aber nur dann, wenn die Eltern getrennt leben und geschieden sind und der unterhaltspflichtige
Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht mindestens zu 75 Prozent erfüllt oder keine Unterhaltspflicht
durch den Elternteil gegeben ist, beispielsweise bedingt durch ein zu geringes Einkommen. Sollte
dies so erfolgen, hat das eine Elternteil den Anspruch auf den kompletten Kinderfreibetrag. Auch
wenn ein Elternteil das Kind adoptiert hat, das eine Elternteil im Ausland lebt oder verstorben ist, gilt
diese Regelung. Auch wenn der Vater unbekannt ist und dies dokumentiert wurde, erhält die Mutter
den gesamten Kinderfreibetrag.