Kindergeld spielt eine Rolle in der Steuererklärung 2023 aller Eltern in Deutschland. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die vom Staat gezahlt wird, um die Kosten der Kindererziehung zu entlasten. Dieses Kindergeld kann in der Steuererklärung angegeben werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
Die Höhe des Kindergeldes in Deutschland variierte je nach Anzahl der Kinder und ihrem Alter bis zum Jahr 2023:
- Für das erste und zweite Kind: 219 Euro pro Monat.
- Für das dritte Kind: 225 Euro pro Monat.
- Für jedes weitere Kind: 250 Euro pro Monat.
Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind pauschal 250 EUR pro Monat ab dem 1. Kind.
Diese Beträge gelten in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Danach kann das Kindergeld unter bestimmten Umständen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, sich selbst zu unterhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Höchstbeträge und Regelungen sich im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Kindergeldsätze beim Bundeszentralamt für Steuern oder bei der örtlichen Familienkasse zu informieren, um sicherzustellen, dass man die aktuellen Beträge in der Steuererklärung angeben kann.
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld in Deutschland sind im Wesentlichen folgende:
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Kinder: Es muss sich um leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder oder Enkelkinder handeln, für die der Antragsteller (in der Regel ein Elternteil) gesetzlich unterhaltspflichtig ist. In einigen Fällen können auch andere familiäre Konstellationen berücksichtigt werden, z. B. Geschwister oder Neffen/Nichten.
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Kindesalter: Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein. Es sei denn, es befindet sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium, in einem Freiwilligendienst oder ist aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich selbst zu unterhalten. In diesen Fällen kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
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Wohnsitz: Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss mit dem Kind in Deutschland einen gemeinsamen Haushalt führen oder in einem EU- oder EWR-Land wohnen, für das Kindergeld gezahlt wird.
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Nicht gleichzeitiger Bezug: Kindergeld kann nur von einer Person beantragt und bezogen werden. Wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind (z. B. bei getrennt lebenden Eltern), muss unter ihnen geklärt werden, wer das Kindergeld beantragt und erhält.
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Einkommensgrenzen: Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
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Keine Doppelzahlung: Kindergeld kann nicht gleichzeitig von mehreren Ländern für dasselbe Kind bezogen werden. Wenn es Ansprüche im Ausland gibt, muss geklärt werden, welches Land das Kindergeld zahlt.
In der Steuererklärung können Eltern das erhaltene Kindergeld in der Anlage Kind angeben. Dies dient dazu, die steuerliche Belastung der Familie zu reduzieren. Das Finanzamt berücksichtigt das Kindergeld bei der Berechnung der Einkommenssteuer und zieht es von der festzusetzenden Steuerlast ab. Dadurch verringert sich die Steuerschuld der Eltern, was zu einer finanziellen Entlastung führt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Kindergeld nur in einer Steuererklärung angegeben werden kann, wenn das Kind im selben Haushalt lebt und nicht selbst eine eigene Steuererklärung abgibt. Die Angabe des Kindergeldes erfolgt in der Regel automatisch, wenn die Eltern die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt einreichen.