Über das Steuerformular Anlage EÜR 2023 in der Steuerklärung 2023 wird Ihre Gewinnermittlung für freiberufliche Einkünfte (Anlage S) oder gewerbliche Einkünfte (Anlage G) nach der Einnahmeüberschussrechnung durchgeführt. Sie müssen diese Anlage nur ausfüllen, wenn Ihre Betriebseinnahmen im Jahr 2023 bei über 22.000 Euro lagen.
Die Anlage EÜR umfasst drei Seiten, bei denen Sie umfassend Ihre Einnahmen und Ausgaben angeben müssen. Im Folgenden lesen Sie die Ausfüllhilfe, anhand der Sie Zeile für Zeile erklärt bekommen, welche Angaben von Ihnen verlangt werden.
In den Zeilen eins bis zehn werden zunächst Grundangaben abgefragt bezüglich der Rechtsform des Unternehmens und ob das Wirtschaftsjahr in Abweichung zum Kalenderjahr steht. Außerdem müssen nähere Angaben zum Inhaber des Unternehmens gemacht werden.
Die Betriebseinnahmen werden in den Zeilen elf bis 22 genau erfasst.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, tragen Sie einfach in Zeile 11 alle Ihre Betriebseinnahmen ein, die Sie im jeweiligen Wirtschaftsjahr erzielt haben. In Zeile 12 gehören die Umsätze hinein, die nicht steuerbar sind. Sind diese beiden Zeilen ausgefüllt, können Sie die folgenden Zeilen überspringen und müssen als Kleinunternehmer erst die Zeile 18 wieder ausfüllen.
Zeile 13 füllen Sie nur aus, wenn Sie gewerblich in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall auch die Anlage N ausfüllen müssen.
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen müssen Sie in den Zeilen 14 bis 16 angeben. Wichtig ist hier, dass Sie die Nettoumsätze in Zeile 13 angeben, die darauf anfallenden Umsatzsteuerbeträge kommen in Zeile 16.
In Zeile 15 müssen Sie entweder Einnahmen angeben, auf die Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen oder die grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind (beispielsweise Zinseinnahmen oder Umsätze von Ärzten). Außerdem müssen hier Umsätze eingetragen werden, bei denen der Leistungsempfänger Umsatzsteuer schuldet, weil dieser womöglich sein Unternehmen im Ausland hat.
Die Umsatzsteuer, die Sie vom Finanzamt gegebenenfalls erstattet bekommen haben, müssen Sie in Zeile 17 eintragen.
Wenn Sie Anlagevermögen innerhalb des Wirtschaftsjahres veräußert haben, wie beispielsweise ein PKW, tragen Sie in Zeile 18 die dadurch entstandenen Netto-Einnahmen ein. Die darauf bezogene Umsatzsteuer kommt auch in Zeile 16. Bei Entnahme von Anlagevermögen, auch wenn keine Zahlungen geflossen sind, muss der mögliche Verkaufspreis des entnommenen Anlagevermögens geschätzt und gleichermaßen in die Zeile 18 eingetragen werden.
Zeile 19 und 20 sind für unentgeltliche Wertangaben gedacht. Nutzen Sie den betrieblichen PKW privat, geben Sie den ermittelnden Wert hierfür in Zeile 19 an. Haben Sie aus dem Betrieb gegebenenfalls eine Art Ware entnommen, müssen Sie den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Entnahme in Zeile 20 angeben. Auch hier wird wieder der Nettobetrag erwünscht und die dazugehörige Umsatzsteuer in Zeile 16 mit einberechnet und angegeben.
Bei der Auflösung von Rücklagen oder Ausgleichsposten müssen Sie den gegebenenfalls in Zeile 89 ermittelten Wert in Zeile 21 eintragen. Die vorher ermittelte Summe der Betriebseinnahmen kommt in die Zeile 22.
Die Zeilen 23-27 der Anlage EÜR widmen sich den Betriebsausgaben. Bestimmte Branchen haben die Möglichkeit eine Betriebskostenpauschale anstelle der tatsächlich angefallenen Betriebskosten steuerlich geltend zu machen. Bei Weingütern und in der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie diese in Zeile 24 eintragen, für alle anderen Betriebe geschieht die Eintragung in Zeile 23.
Die Nebenkosten für Ihren Betrieb und die Kosten für Rohstoffe, Waren oder möglichen Hilfsstoffen können Sie Netto in Zeile 25 eintragen.
In dem Fall, dass Sie die Dienstleistung eines anderen Unternehmen beansprucht haben, können Sie die Ausgaben hierfür in Zeile 26 eintragen. Die Ausgaben für das eigene Personal gehört in Zeile 27. Sie können sowohl die Bruttolohnkosten, als auch die Versicherungsbeiträge und sonstige Nebenkosten gesamt dort eintragen.
Größere Anschaffungen und Wirtschaftsgüter müssen zumeist über mehrere Jahre abgesetzt werden, für gewöhnlich über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Hierfür sind bei der Einnahmeüberschussrechnung in der Anlage EÜR die Zeilen 28 bis 36 vorgesehen. Sie tragen die jährliche Absetzung für die Abnutzung (AfA) hier für Ihre gesamten Wirtschaftsgüter über 410 Euro netto Anschaffungswert ein.
Auf Seite zwei kommen in die Zeilen 37 bis 39 mögliche Kosten für Räumlichkeiten oder Grundstücke. Die Miet- oder Pachtzahlungen tragen Sie in Zeile 37 ein. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören in Zeile 38. Sonstige Kosten, die nicht in diese beiden Bereiche gehören in Zeile 39, nicht jedoch Werte, die schon über die AfA abgeschrieben wurden.
In die Zeilen 40 bis 52 können Sie folgende unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben eintragen:
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben dürfen Sie in voller Höhe in Zeile 40 bis 52 eintragen. Sind Sie Kleinunternehmer geben Sie die Bruttobeträge an. Entrichten Sie jedoch Umsatzsteuer an das Finanzamt, tragen Sie in diese Zeilen die Nettobeträge ein.
Telekommunikationskosten können Sie in Zeile 40 eintragen. In voller Höhe aber nur, wenn Sie die Anschlüsse für Telefon und Internet ausschließlich geschäftlich nutzen. Ansonsten müssen Sie die private Nutzung von der Absetzung abziehen.
In die Zeile 41 gehören die Aufwendungen, die Sie für mögliche Geschäftsreisen hatten. Auch die Reisenebenkosten beispielsweise durch Gepäckkosten oder auch Parkgebühren. Die Fahrtkosten, egal ob für das eigene Auto oder für öffentliche Verkehrsmitteln, werden an dieser Stelle nicht angegeben.
Fortbildungskosten, die Sie innerhalb des Steuerjahres hatten, können Sie in die Zeile 42 vollständig eintragen. Haben Sie sich firmenbezogen beraten oder die Buchführung extern erledigen lassen, setzen Sie die Kosten in Zeile 43 ab.
Haben Sie geschäftlich Miet- oder Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter gehabt, ausgenommen von Kraftfahrzeugen, können Sie diese in Zeile 44 eintragen.
Die Zeile 45 ist gedacht für Versicherungen und Abgaben, Gebühren oder Beiträgen, die nicht aufgrund von dem Gebäude oder von möglichen Kraftfahrzeugen verursacht sind.
Haben Sie geschäftliche Ausgaben gehabt für Werbekosten gehört dies in Zeile 46.
Wenn Sie für das Gebäude oder für Wirtschaftsgüter in Form von Anlagevermögen einen Kredit aufgenommen haben, tragen Sie die Zinskosten in Zeile 47 ein. Die Schuldzinsen für andere betriebliche Investitionen kommen hier in diesem Zusammenhang in Zeile 48. Der Kredit darf jedoch ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt worden sein.
Wenn Sie Umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie in die Zeile 49 der Anlage EÜR die Vorsteuerbeträge, die Sie an andere Unternehmen oder Betriebe im betreffenden Steuerjahr gezahlt haben, in voller Höhe absetzen. In Zeile 50 kommt die Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt im betreffenden Wirtschaftsjahr gezahlt haben, sodass das Finanzamt die bereits gezahlte Umsatzsteuer mit der anfallenden verrechnen kann.
Die Zeile 51 steht im Zusammenhang mit den später folgenden Zeilen 86 bis 89 auf Seite drei der Anlage EÜR. Sie dient der Berechnung der Gewinnminderung für Rücklagen und Investitionen des Betriebes und werden in den Zeilen 86 bis 88 addiert. In Zeile 89 kommt das Ergebnis der gesamten Rücklagen und dieses tragen Sie auch in die Zeile 51 ein.
Die Zeile 52 dient abschließend für jegliche andere unbeschränkten sonstigen abziehbaren Aufwendungen, die Sie nicht an anderer Stelle der Anlage EÜR eintragen können.
Ausgaben für mögliche geschäftlichen Ausgaben wie unternehmensbezogene Geschenke oder Bewirtungsaufwendungen zählen als beschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Diese kommen wie auch die Gewerbesteuer in die Zeilen 53 bis 58. Geschenke an Unternehmer oder Mitarbeiter dürfen einen Wert von 35 Euro nicht überschreiten. Alles darunter können Sie einzeln steuerlich geltend machen.
Betriebliche Veranstaltungen wie die Weihnachtsfeier oder eine Abschiedsfeier für einen ehemaligen Mitarbeiter lassen sich zu 70 Prozent steuerlich geltend machen. Sie können nur dann die vollen Kosten für die Bewirtung absetzen, wenn die Veranstaltung beispielsweise zu Schulungszwecken der Mitarbeiter dient. Ab einem Wert von 150 Euro muss der Bewirtungsbeleg in Gaststätten oder ähnlichem die Namen der zu bewirtenden Personen enthalten. Ansonsten sind die Bewirtungsaufwendungen nicht absetzbar.
Da die Fahrtkosten oder die Ausgaben für Kraftfahrzeuge gesondert abgezogen werden, gibt es in der Anlage EÜR die Zeilen 59 und 60 für Leasingraten, Maut, Kraftfahrzeugversicherungen oder auch gezahlte Steuern. In die Zeile 61 kommen die tatsächlichen sonstigen Fahrtkosten, auch die für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Tragen Sie die Fahrtkosten jedoch ohne AfA oder möglichen angefallenen Zinsen ein.
Bei Betriebskosten, die durch die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs entstanden sind, können Sie die gefahrenen Kilometer der betrieblichen Nutzung mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angeben oder die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen, sofern Sie diese nachweisen können.
In die Zeilen 63 und 64 werden die Wege zwischen der privaten Wohnung und der Betriebsstätte oder auch Familienheimfahrten angegeben. Sie sind nur beschränkt steuerlich geltend zu machen, deswegen müssen Sie hier genaue Angaben machen. Die Zeile 65 dient zur Summierung aller Betriebskosten, die Sie in Zeile 23 bis 64 angegeben haben.
Auf Seite drei sind die Zeilen 71 bis 85 zur Ermittlung des Gewinns gedacht. In Zeile 71 und 72 werden die Summen der Betriebsausgaben und -einnahmen eingetragen.
Investitionsabzugsbeträge müssen Sie bezogen auch auf das Vorjahr hinzurechnen und abziehen. Dies müssen Sie in einer voneinander getrennten Aufstellung in den Zeilen 73 bis 77 eintragen. Auch wenn Sie Rücklagen aufgelöst haben, muss der dazugehörige Gewinnzuschlag in Zeile 76. Die Zeile 77 ist gedacht für Ausgaben in Bezug auf Investitionsbeträge, die Sie nicht als Betriebsausgaben absetzen können.
Haben Sie zuvor den Gewinn anhand einer Bilanzierung festgestellt und machen diese nun mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen Sie einen möglichen Übergangsverlust oder - gewinn in die Zeile 78 eintragen. Auch bei Betriebsaufgabe ist diese Zeile anhand der Schlussbilanz in dieser Zeile auszufüllen.
Bei Beteiligungen an Personengesellschaften kommen die Ergebnisanteile in Zeile 79. Werden diese anhand des Teileinkünfteverfahren (zu 60 Prozent steuerpflichtige Einnahmen) besteuert, wird zunächst die volle Höhe angegeben und in Zeile 81 dann der korrekte Betrag.
Mussten Sie hier in Zeile 73-79 Angaben in der Anlage machen, kommt der korrigierte Gewinn oder Verlust anschließend zusammengerechnet in Zeile 80.
In Zeile 82 kommt dann der korrigierte steuerpflichtige Gewinn oder Verlust.
Ergänzende Angaben können Sie in den Zeilen 86 und 93 machen. Die Investitionsabzugsbeträge machen Sie in den Zeilen 90 bis 93 rückgängig. Einzelunternehmer können in den Zeilen 94 und 95 zusätzliche Angaben machen. Sie können die Entnahmen und Einlagen hierbei dann voneinander getrennt angeben und müssen auch die privaten Tätigkeiten und Entnahmen mit einbeziehen.