In der Steuererklärung 2022 gilt für Eltern:
Kindergeld und Kinderfreibeträge sichern die Versorgung der Kinder und beider bietet der Staat an. Beides zusammen geht nicht, das Finanzamt berechnet im Vorfeld, was für Eltern finanziell lohnenswerter ist. Sowohl die Kinderfreibeträge zur Senkung der Einkommensteuer, als auch das Kindergeld sind 2021 gestiegen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der Kinderfreibeträge durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs
in zwei Schritten nach dem zweiten Familienentlastungsgesetz. Dieser Gesetzesänderung wurde Ende 2020 vom Bundesrat zugestimmt.
Nach dem aktuellen Existenzminimumbericht erhöht sich der Kinderfreibetrag 2022 von 2.730 Euro
auf 2.810 Euro pro Kind für jedes Elternteil. Der Betreuungsfreibetrag steigt pro Elternteil auf 1.469 Euro. Im Gesamten bedeutet dies, dass die zur Freistellung des
Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von bisher 8.388 Euro auf 8.558 Euro ansteigen.
Das sind 576 Euro im Jahr mehr für jedes zu berücksichtigende Kind. Diese 8.558 Euro setzen sich
aus dem Kinderfreibetrag (5.620 Euro) und dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag (2.928 Euro)
zusammen.
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderfreibetrag für gewöhnlich durch die beiden Elternteile
geteilt. Es gibt demnach die Hälfte des gesamten Freibetrags pro Elternteil. In wenigen Fällen ist es
möglich die andere Hälfte des Kinderfreibetrages auf ein Elternteil zu übertragen. Für gewöhnlich
aber nur dann, wenn die Eltern getrennt leben und geschieden sind und der unterhaltspflichtige
Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht mindestens zu 75 Prozent erfüllt oder keine Unterhaltspflicht
durch den Elternteil gegeben ist, beispielsweise bedingt durch ein zu geringes Einkommen. Sollte
dies so erfolgen, hat das eine Elternteil den Anspruch auf den kompletten Kinderfreibetrag. Auch
wenn ein Elternteil das Kind adoptiert hat, das eine Elternteil im Ausland lebt oder verstorben ist, gilt
diese Regelung. Auch wenn der Vater unbekannt ist und dies dokumentiert wurde, erhält die Mutter
den gesamten Kinderfreibetrag.
Außerdem gibt es eine Erhöhung des Kindergeldes von 15 Euro im Monat für jeden
kindergeldberechtigten Sprößling. Das Staatsgeld für den Nachwuchs ist nicht zu versteuern.
Seit 2019 ist das Kindergeld jedes Jahr stückweise angestiegen. Wie viel Kindergeld Sie erhalten
können, zeigt die folgende Tabelle:
Ab dem 01.01.2023 erhält man für jedes Kind - ab dem Erstgeborenen - 250 Euro Kindergeld.
Dadurch, dass der Kinderfreibetrag und das Kindergeld stufenweise gleichmäßig angepasst wird,
sollen die extra Aufwendungen, die Eltern für ihre Kinder haben, steuerlich ausgeglichen werden.
Eltern erhalten den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt
geworden ist, oder 25 Jahre, wenn es sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Auch
Kinder unter 21, die sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben, gelten als zu berücksichtigendes
Kind für den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Es gibt keine Altersgrenze für Kinder, die eine
Behinderung haben und nicht in der Lage sind für sich selbst zu sorgen.
Ob sich für die Eltern der Kinderfreibetrag oder das monatliche Kindergeld finanziell besser auswirkt,
wird vom Finanzamt automatisch nachträglich bei der Einkommensteuererklärung durch eine
sogenannte Günstigerprüfung berechnet. Sie müssen hierfür nur nach der Geburt Ihres Kindes die
Anlage Kind ausfüllen und abgeben. Daraufhin bekommen Sie Rückmeldung vom Finanzamt.
Gesondert beantragen müssen Sie den Kinderfreibetrag dementsprechend nicht.
Sie lesen im Folgenden circa, ab welcher Jahreseinkommensgrenze sich welche von diesen beiden
Optionen mehr für Sie lohnt. Dadurch können Sie sich bei Ihrer Steuererklärung 2021 besser einen
Überblick über Ihre steuerlichen Vorteile schaffen.
Zum Vergleich wird das Kindergeld auf das Jahr hochgerechnet. Bei dieser Berechnung wird
unterschieden, ob es sich um ein verheiratetes oder ein geschiedenes beziehungsweise ein getrenntes
Paar handelt. Bei einem geschiedenen Paar wird das Kindergeld zu jeweils 50 Prozent aufgeteilt und
mit in die Günstigerprüfung aufgenommen.
2021 bedeutet dies jeweils einen Vergleichswert des Kindergeldes von:
Verheiratet: 219 Euro x 12 = 2.628 Euro
Getrennt: 2.628 Euro / 2 = 1.314 Euro
Die folgenden Tabellen sind ausschließlich als grobe Orientierung gedacht, um den Sachverhalt zu
veranschaulichen. Ihre persönliche Situation kann selbstverständlich, zum Teil erheblich, von den
aufgeführten Beispielen abweichen.
Bei verheirateten Paaren, die ein Kind haben:
In diesem Beispiel lohnt sich das Kindergeld mit 2.628 Euro im Jahr mehr für das Ehepaar als der
Kinderfreibetrag, bei dem es Steuereinsparungen von 1.536 Euro gäbe.
Auch in diesem Beispiel hat das Ehepaar 262 Euro mehr, wenn es das Kindergeld bekommt. Dies ist
finanziell demnach besser für das Ehepaar.
Der Kinderfreibetrag, der die Einkommensteuer mindert, lohnt sich hier mehr, als das Kindergeld.
Hier wird das Finanzamt dem verheirateten Paar nicht das Kindergeld zuteilen.
Man kann davon ausgehen, dass ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von circa 60.000 Euro im
Jahr der Kinderfreibetrag finanziell bei der Steuererklärung mehr Vorteile bringt als das Kindergeld.
Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern, die ein Kind haben:
Für alleinstehende Mütter oder Väter lohnt sich bei einem Bruttojahreseinkommen von 28.000 Euro
das Kindergeld mehr. Sie haben dadurch jährlich 114 Euro mehr zur Verfügung.
Nimmt man den Vergleichswert von 1314 Euro für das Kindergeld, sieht man, dass sich für die
Alleinstehende in diesem Beispiel der Kinderfreibetrag mehr lohnt.
Auch hierbei kann man im Vergleich zum Kindergeld sehen, dass der Kinderfreibetrag finanziell
besser ist.
Für Ledige mit Kind lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem Brutto Jahresgehalt von ungefähr
30.000 Euro. Da sich der Kinderfreibetrag und das Kindergeld auf je ein Kind beziehen, müssen Sie
jedes weitere Kind bei dem zuständigen Finanzamt melden. Der Betrag passt sich dementsprechend
an und das Finanzamt wird neu für Sie berechnen, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag
mehr für Sie lohnt.